Gut beraten beim Outplacement.
Wie kann ein Arbeitsverhältnis beendet werden, sodass beide Seiten zufrieden sind? Wir unterstützen Sie beim Kündigungsprozess, damit Sie dieses Ziel erreichen. Bei einer Newplacement Beratung mit SEQUOYA profitieren sowohl Sie als Arbeitgeber:in, als auch Ihre Arbeitnehmer:innen. Von Kündigungsgespräch bis Kündigungsvertrag stehen wir Ihnen beratend zur Seite!
Vorgespräch zwischen Unternehmensleitung und Berater:in
In einem kostenfreien und vertraulichen Vorgespräch machen wir uns ein Bild von der Situation in Ihrem Unternehmen, empfehlen ein mögliches Vorgehen und informieren Sie über Beratungsangebote, Fördermöglichkeiten und Honorare. Es ist sinnvoll das Gespräch mit der Newplacement Beratung vor den Trennungsgesprächen zu führen.
Leistungen im Kündigungsprozess
- Information und Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und betroffenen Mitarbeiter
- Unterstützung beim Abschluss des Aufhebungsvertrags und bei rechtlichen Fragen
- Unterstützung bei der Antragsstellung für Fördermöglichkeiten
- Konzeption des Maßnahmenpakets (Einzel-, Gruppen- oder E-Outplacement)
- Abfedern der emotionalen Belastungssituation auf beiden Seiten
- Organisation der Kündigungsgespräche
Vertragskonstellation
- Sie schließen mit dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag für das Arbeitsverhältnis, in dem u. a. der Zeitpunkt des Ausscheidens, das Outplacement, die Freistellung, ein Incentive für ein früheres Ausscheiden und eine etwaige Abfindung geregelt sind.
- Sie schließen mit uns einen Vertrag über die Outplacement-Beratung für den Arbeitnehmer. Das Outplacement beginnt zu dem im Vertrag genannten Datum.
Optionen & Kosten
Optionale Beratungskontingente
Wir gestalten unsere Newplacement-Beratung praktikabel für Sie. Vereinbart wird ein festes Beratungskontingent (Stunden bzw. Tage), die sich der betroffene Mitarbeiter frei einteilen kann. Das erhöht die Vermittlungschancen für die Betroffenen.
Unbefristete Verträge mit Vermittlungsgarantie
Das Newplacement findet so lange statt bis der/die Gekündigte einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnet hat, oder auch bis zum Ende der Probezeit im neuen Job. Die Honorarkosten entsprechen in der Regel 20 bis 25 Prozent des Bruttojahreseinkommens des Gekündigten.